Leistungen der VLH - Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Vorab: Wir sind einer der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, welche viele steuerliche Musterverfahren für die Bürger führten und weiter führen.
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Dies erfolgt ausschließlich bei
für diesen Fall auch bei:
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.
Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage.
Neuerdings werden wir auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig und wir informieren Sie über alles, was Sie zur Abgeltungssteuer wissen müssen.
“Unsere Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft“